Allgemeine Geschäftsbedingungen

I) Allgemeines

a) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie finden nur gegenüber Kaufleuten und Unternehmern nach § 14 BGB Anwendung.

b) Aufrechnung und Zurückhaltungsrecht ausschließlich aus demselben Vertragsverhältnis durch den Käufer gegen unseren Zahlungsanspruch sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

c) Wir speichern Daten unserer Käufer im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

II) Änderungen

Wir behalten uns das Recht vor, zumutbare Änderungen der Produkte die ausschließlich der Verbesserung dienen, ohne Vorankündigung durchzuführen.

III) Angebot und Vertragsabschluss

a) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Auftraggeber hält sich 14 Tage an sein Vertragsangebot gebunden.EinerAuftragsbestätigung bedarf es nicht. Erfolgt eine Auftragsbestätigung, so ist damit der Vertrag bindend zustande gekommen. Unsere Handelsvertreter oder Reisenden sind nur Vermittler und zum rechtsgeschäftlichen Abschluss nicht berechtigt.
Es werden nur volle Verpackungseinheiten geliefert.

b) Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge gelten als zustande gekommen, sobald dem Käufer unsere schriftliche Bestätigung seiner Bestellung zugegangen ist oder wir mit der Lieferung der Ware begonnen haben. Im Falle der Abholung gilt der Vertrag spätestens mit Übergabe der Ware ab Lager als zustande gekommen.

IV) Preise und Zahlung

a) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in Euro ab Lager zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

b) Die Lieferung der Ware erfolgt auf Rechnung zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Wenn Sie uns Bankeinzug gewähren erhalten Sie 4% Skonto.

c) Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (s. Anlage a) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

d) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

V) Lieferzeit, Leistungsverzug

a) Werden vereinbarte Lieferzeiten aus von uns zu vertretenden Umständen überschritten, kann der Käufer nach fristlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Wir geraten erst nach Ablauf o.g. Nachfrist in Verzug.

b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände, wie Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, Lieferausfälle unserer Lieferanten, Energie-, Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, behördliche Eingriffe sind wir bei Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

c) Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als einen Monat überschritten, sind beide Teile berechtigt unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche dieser Verkaufsbeding-ungen vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.

VI) Gewährleistung und Mängelrüge

a) Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Abholer, Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Lagers. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns vom Käufer unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

b) Im Falle von Mängeln an von uns gelieferter Ware sind wir nach unserer Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutretenoder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

c) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

VII) Rechte und Pflichten unseres Unternehmens

Eine Haftung für Schäden oder vergebliche Aufwendungen tritt nur ein, wenn diese von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen a) durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder b) durch grob nach a) haften wir nur für den typischerweise eintretenden Schaden nicht für entgangenen Gewinn des Käufers und nicht für mittelbare Folgeschäden, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit das Produkthaftungsgesetz zwingend etwas anderes vorschreibt oder Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden.

VIII) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung des vollen Kaufpreises sowie der Begleichung früherer Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist zur Veräußerung oder Verarbeitung der Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Forderungen aus einer Weiterveräußerung an Dritte oder aus Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, etc.) bezüglich der Ware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Bei Übersicherung um mehr als 20 % erfolgt durch uns entsprechende teilweise Freigabe. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbes. Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Ware auf dessen Kosten zurückzunehmen.

IX) Warenrücknahme

Einwandfreie Ware wird von uns zurückgenommen, wenn wir uns ausdrücklich dafür schriftlich bereit erklären. Rücknahmen erfolgen dann mit 20%iger Unkostenbe-teiligung. Die Ware ist dann auf Kosten des Käufers an unser Lager zu transportieren. Es werden nur einwandfreie und vollständige Verpackungen zurückgenommen. Bei extra für den Kunden bestellten oder produzierten Material ist keine Rücknahme möglich.

X) Sonstiges

a) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).

b) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Weiden.

c) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.